Neues Bewertungsschema für die IHK Sachkundeprüfung Bewachung

Die IHK-Organisation entwickelt das Bewertungsschema für die Sachkundeprüfungen im Bewachungsgewerbe weiter. Derzeit steht eine Aktualisierung für den schriftlichen Teil der Prüfung an.

Hintergrund der aktuellen Bewertung

Aktuell werden in der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe Punkte für eine Aufgabe nur dann vergeben, wenn die Richtig/Falsch-Markierungen für die Antwortvorschläge exakt mit der Musterlösung übereinstimmen. Das bedeutet, dass bei einer Multiple-Choice-Frage keine Punkte vergeben werden, wenn nur eine Antwort korrekt markiert wurde, eine zweite richtige Antwort jedoch fehlt oder stattdessen eine falsche Antwort markiert wurde (0 Punkte).

Änderungen ab dem 1. Juli 2025

Ab dem 1. Juli 2025 wird die Bewertung nach Teilantworten angepasst. Eine richtige Teilantwort kann dann einen Punkt erzielen. Im obigen Beispiel würde es für die eine korrekte Antwort einen Punkt geben.

  • Die automatische Auswertung des schriftlichen Prüfungsteils wird entsprechend angepasst, sodass die elektronisch durchgeführten Prüfungen das neue Bewertungsschema ohne manuelles Eingreifen umsetzen.
  • Da ab dem 1. Juli 2025 auch Teilpunkte vergeben werden, können insgesamt mehr Punkte erzielt werden. Das Niveau des schriftlichen Prüfungsteils soll sich jedoch nicht ändern.
  • Um die neue Bewertung auszugleichen, wird die Anzahl der Prüfungsfragen erhöht. Die Verteilung der Schwerpunkte bleibt jedoch den rechtlichen Anforderungen entsprechend unverändert, ebenso der relevante Stoffumfang. Der Rahmenstoffplan bleibt ebenfalls unverändert.

Keine Änderungen im mündlichen Prüfungsteil

Im Hinblick auf den mündlichen Prüfungsteil gibt es keine Veränderungen. Die neue Regelung wird bundesweit einheitlich zum selben Stichtag bei allen IHKs umgesetzt.

Vergleich der Bewertungsschemata

Aktuelle Bewertung (gültig bis 30.06.2025)

  • 72 Prüfungsfragen ergeben maximal 100 Punkte (= 100 Prozent).
  • Für das Bestehen des schriftlichen Teils sind gemäß Prüfungsordnung mindestens 50 Punkte (50 Prozent) erforderlich.

Neue Bewertung (gültig ab 01.07.2025)

  • 82 Prüfungsfragen ergeben maximal 120 Punkte (= 100 Prozent neu).
  • Für das Bestehen des schriftlichen Teils sind gemäß Prüfungsordnung mindestens 60 Punkte (50 Prozent neu) erforderlich.

Hinweis: In unserer App wird dieses neue Bewertungssystem bereits bis Mitte Juni 2025 integriert, sodass sich Nutzer frühzeitig mit der geänderten Punktevergabe vertraut machen können.

Quelle https://www.ihk.de/fulda/aus-und-weiterbildung/sachkundepruefungen-unterrichtungsverfahren/sachkundepruefung-nach-34-a-der-gewerbeordnung-2500840