Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe: Wer muss sie ablegen?

Die Anforderungen an die Sachkundeprüfung nach §34a GewO im Bewachungsgewerbe werfen in der Praxis häufig Abgrenzungsprobleme auf. Wer ist verpflichtet, diese Prüfung abzulegen, und welche Tätigkeiten fallen darunter? In diesem Artikel werfen wir einen detaillierten Blick auf die relevanten Regelungen und klären, welche Tätigkeiten eine Sachkundeprüfung erfordern und welche nicht.

Wer benötigt den Sachkundenachweis?

Grundsätzlich ist jeder, der gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen im Rahmen von Bewachungsaufgaben schützt, verpflichtet, einen Sachkundenachweis gemäß §34a Gewerbeordnung (GewO) zu erbringen. Der Gesetzgeber hat fünf zentrale Tätigkeitsbereiche definiert, für die die Sachkundeprüfung erforderlich ist:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr

  • Schutz vor Ladendieben

  • Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken

  • Bewachung von Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion

  • Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion

  • Personen, die selbstständig (als Gewerbetreibender) tätig sein wollen, müssen immer die Sachkundeprüfung ablegen.

Unterschiedliche Anforderungen für verschiedene Tätigkeiten

Neben den genannten Tätigkeiten gibt es weitere Aufgaben im Bewachungsgewerbe, bei denen die Sachkundeprüfung nicht zwingend erforderlich ist, jedoch eine Unterrichtung gemäß §34a GewO notwendig ist. Diese Unterrichtung umfasst in 40 Stunden und vermittelt grundlegende Kenntnisse über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Praxis des Sicherheitsgewerbes.

Einige Beispiele für Tätigkeiten, bei denen die Unterrichtung genügt:

  • Geld- und Werttransporte

  • Sonstige Pfortendienste, die Zugangskontrollen durchführen

  • Zugangskontrollen bei Konzerten, Stadien oder anderen Veranstaltungen

  • Revierwachmann nach Dienstschluss in öffentlichen oder Firmengebäuden

  • Objektschutz

  • Personenschützer

Tätigkeiten ohne Erlaubnis- oder Sachkundenachweis

Für einige Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ist weder ein Sachkundenachweis noch eine Unterrichtung erforderlich. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Babysitting oder Kinderbetreuung in Kaufhäusern

  • Kartenabreißer bei Veranstaltungen ohne Zugangskontrolle

  • Hostessendienste oder Auskunftspersonal auf Messen

  • Reine Fahr- und Kurierdienste, sofern keine Bewachungsaufgaben übernommen werden

Ein häufiges Missverständnis tritt im Bereich des Objektschutzes auf: Wenn Angestellte eines Unternehmens selbst für den Schutz ihres Eigentums zuständig sind, handelt es sich nicht um eine gewerbsmäßige Bewachung. In solchen Fällen ist keine Sachkundeprüfung oder Unterrichtung erforderlich.

Sachkundepflichtige Tätigkeiten genauer erklärt

1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum und in Hausrechtsbereichen

Mit dem 34a Sicherheitschein können Kontrollgänge sowohl im öffentlichen Verkehrsraum als auch in Bereichen mit Hausrecht durchgeführt werden, die öffentlich zugänglich sind.

Kontrollgänge

Kontrollgänge umfassen das regelmäßige Umhergehen oder Umherfahren, um größere Bereiche zu überwachen. Wachpersonal muss dabei kontrollierend unterwegs sein, etwa in Einkaufszentren oder Bahnhöfen. Hierbei ist die Hauptaufgabe das aktive Kontrollieren, nicht das stationäre Bewachen. Beispiele für solche sachkundepflichtigen Kontrollgänge sind:

  • Kontrollgänge auf U-Bahnhöfen und in S-Bahnen

  • Kontrollgänge in Fußgängerzonen

  • Kontrollgänge in Empfangshallen von Flughäfen

  • Patrouillen in Kaufhäusern und Ladenpassagen

Öffentlicher Verkehrsraum

Zu den Orten, die unter diese Tätigkeit fallen, gehören beispielsweise:

  • Öffentliche Straßen und Wege

  • Bahnhöfe und Parkanlagen

  • Vorplätze öffentlich zugänglicher Gebäude (wie Rathäuser)

Hausrechtsbereiche mit tatsächlichen öffentlichem Verkehr

Auch private Räumlichkeiten, die für die Allgemeinheit zugänglich sind, fallen unter den Geltungsbereich. Dazu gehören:

  • Empfangshallen von Flughäfen

  • Schulen, Krankenhäuser, Universitäten

  • Gerichte, Sportanlagen, Einkaufszentren

2. Schutz vor Ladendieben

Kaufhausdetektive, die als Bewachungspersonal tätig sind, benötigen ebenfalls den 34a Schein. Diese Sicherheitskräfte arbeiten in Einkaufszentren oder Kaufhäusern, um Diebstähle zu verhindern. Anders als private Detektive überwachen sie fremde Gegenstände im Auftrag des Bewachungsunternehmens.

3. Einlasskontrollen in Diskotheken

Wer den Zugang zu gastgewerblichen Diskotheken kontrolliert, muss ebenfalls die Sachkundeprüfung nach §34a bestanden haben. Diese Diskotheken sind durch laute Musik, eine Tanzfläche und andere typische Merkmale gekennzeichnet. Auch bei besonderen Veranstaltungen, die durch die zuständigen Gewerbeämter überwacht werden, kann eine solche Qualifikation gefordert werden.

4. Bewachung von Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion

Wer in einer leitenden Position die Bewachung von Flüchtlingsunterkünften übernimmt, benötigt den 34a Sicherheitsnachweis. Diese Tätigkeit umfasst die Verantwortung für die Organisation der Sicherheitsmaßnahmen vor Ort.

5. Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen

Die Bewachung von Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmern, wie Konzerte oder Sportevents, erfordert ebenfalls den 34a Schein. In einer leitenden Funktion ist man hier für die Sicherheitsorganisation vor Ort zuständig.

Fazit

Die Sachkundeprüfung nach §34a GewO ist ein zentraler Baustein für viele Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe. Ob Sicherheitskräfte im öffentlichen Raum, an Diskothekeneingängen oder auf Großveranstaltungen – überall dort, wo es um den Schutz von Leben und Eigentum Dritter geht, wird die Prüfung als Qualifikationsnachweis gefordert. Für viele andere Tätigkeiten reicht jedoch eine Unterrichtung oder es ist gar kein Nachweis erforderlich. Sicherheitsspezialisten sollten sich immer vorab bei ihrem zuständigen Gewerbeamt über die genauen Anforderungen informieren, um rechtlich abgesichert tätig zu werden.

Wir empfehlen grundsätzlich die Ablegung der Sachkundeprüfung, denn auch wenn der 34a-Schein keine Voraussetzung für die gewünschte Tätigkeit ist, so erhöht er doch die Einstellungschancen und damit schließlich die Höhe des Gehalts.