Gewerberecht
Gewerbeordnung (GewO)🔗
Regelt, WER im Bewachungsgewerbe arbeiten darf.
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Zum Beispiel zuverlässige Personen ab 18 Jahre.
Bewachungsverordnung (BewachV)
Regelt, WIE im Bewachungsgewerbe gearbeitet werden muss.
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Beispielweise Regelungen zur Dienstanweisungen und Kennzeichnung von Mitarbeitern.
Bereiche bei denen eine Sachkundeprüfung notwendig ist🔗
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Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Citystreifen) oder in Hausrechtsbereichen mit öffentlichem Verkehr
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Kaufhausdetektiv
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Bewachungen in Einlassbereichen von Diskotheken (Türsteher)
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Wenn der Betrieb eigene Mitarbeiter einsetzt, ist eine Sachkundeprüfung oder eine Unterrichtung nicht notwendig (gesetzliche Grauzone)
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Bewachungen von Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion
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Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion
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Selbstständige Tätigkeit im Bewachungsgewerbe (Sicherheitsunternehmer)
Zuverlässigkeitsprüfung 🔗
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Die zuständige Behörde (z.B. das Ordnungsamt) prüft im erweiterten Auszug des Bundeszentralregisters, ob Einträge insbesondere auf einschlägige Eigentumsdelikte oder Straftaten mit Körperverletzung vorliegen.
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Gewerbetreibende dürfen nicht geschäftsunfähig sein. Außerdem dürfen keine Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen.
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Die zuständige Behörde kann sich bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht über laufende Verfahren erkundigen.
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Als Konsequenz kann die zuständige Behörde eine Arbeit im Bewachungsgewerbe untersagen.
Namensschild🔗
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Muss bei Tätigkeiten, wofür eine Sachkunde benötigt wird, getragen werden (Ausnahme: 'Schutz vor Ladendieben')
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Muss enthalten:
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Namen und Anschrift des Gewerbetreibenden bzw. die Firmierung
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Name des Mitarbeiters (bzw. eine Kennnummer, die über ein Register der Person zugeordnet werden kann)
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Der Kaufhausdetektiv ist vom Tragen eines Namensschildes befreit
Vorradsetzungen für zu beschäftigende Personen🔗
Gemäß BewachV (§ 16) müssen zu beschäftigende Wachpersonen,
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zuverlässig sein,
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das 18. Lebensjahr vollendet haben oder einen in § 8 bezeichneten Abschluss besitzen und
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die für ihre Tätigkeit notwendige Befähigung besitzen
BewachV § 8 Anerkennung anderer Nachweise
Bei Vorliegen folgender Nachweise ist der Nachweis einer Unterrichtung nicht erforderlich:-
Nachweis einer mit Erfolg abgelegten Abschlussprüfung
- als geprüfte Werkschutzfachkraft,
- als geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft,
- als Servicekraft für Schutz und Sicherheit,
- als Fachkraft für Schutz und Sicherheit,
- als geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit oder als geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit,
- als geprüfter Werkschutzmeister oder als geprüfte Werkschutzmeisterin,
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Prüfungszeugnis über den erfolgreichen Abschluss im Rahmen einer Laufbahnprüfung mindestens für den mittleren Dienst im Bereich der Ausbildung für den Polizeivollzugsdienst eines Landes oder des Bundes, für den Justizvollzugsdienst, für den waffentragenden Bereich des Zolldienstes und für den Feldjägerdienst der Bundeswehr,
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Prüfungszeugnis über einen erfolgreichen Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Hochschule oder Akademie, die einen Abschluss verleiht, der einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist, wenn zusätzlich ein Nachweis über eine Unterrichtung durch eine Industrie- und Handelskammer über die Sachgebiete nach § 7 Nummer 5 bis 7 vorliegt,
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Bescheinigung über eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach § 11 Absatz 7.
Folgende Nachweise ersetzen eine Sachkundeprüfung🔗
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Nachweis einer mit Erfolg abgelegten Abschlussprüfung
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als geprüfte Werkschutzfachkraft,
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als geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft,
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als Servicekraft für Schutz und Sicherheit,
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als Fachkraft für Schutz und Sicherheit,
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als geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit
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als geprüfter Werkschutzmeister
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Erfolgreicher Abschluss im Rahmen einer Laufbahnprüfung mindestens für den mittleren Dienst für den Polizeivollzugsdienst eines Landes oder des Bundes, für den Justizvollzugsdienst, für den waffentragenden Bereich des Zolldienstes und für den Feldjägerdienst der Bundeswehr
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Prüfungszeugnis über einen erfolgreichen Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Hochschule oder Akademie, die einen Abschluss verleiht, der einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist, wenn zusätzlich ein Nachweis über eine Unterrichtung durch eine Industrie- und Handelskammer über die Sachgebiete nach §7 Nummer 5 bis 7 vorliegt
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Personen die am 1. Januar 2003 seit mindestens drei Jahre befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe Tätig waren, benötigen keine Sachkundeprüfung
Folgende Personen sind von einer Unterrichtung befreit:
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Wer bevor oder am 31. März 1996 in einem Bewachungsunternehmen beschäftigt war.
Mindeste Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung 🔗
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Personenschäden: 1.000.000,00 €
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Sachschäden: 250.000,00 €
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Abhandenkommen bewachter Sachen: 15.000,00 €
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Vermögensschäden: 12.500,00 €
Dienstanweisung🔗
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Muss auf jedem Objekt den Mitarbeitern frei zugänglich sein
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Muss enthalten:
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Bewachungsaufgaben (Art und Umfang).
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Informationen darüber, ob und wann Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte geführt werden dürfen und was dabei zu beachten ist.
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Rechte und Befugnisse in Abgrenzung zur Polizei, Ordnungsamt usw.
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Der Dienstwaffengebrauch muss unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle und dem Gewerbetreibenden angezeigt werden.
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Muss zusammen mit der DGUV - Vorschrift 23 gegen Quittung dem Sicherheitsmitarbeiter ausgestellt werden.
Des Weiteren schreibt die DGUV - Vorschrift 23 weitere Punkte zur Dienstanweisung vor:
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Hinweis auf die objektspezifischen Gefahren sowie das Verhaltens des Bewachungspersonals in Gefahrsituationen.
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Erneute Unterweisung muss mindesten jährlich stattfinden.
Anmeldung von Mitarbeitern🔗
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Personen, die in einem Unternehmen arbeiten, müssen vom Unternehmer bei der zuständigen Behörde angemeldet werden
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Dazu werden die erforderlichen schriftlichen Nachweise verlangt.
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Büromitarbeiter bzw. Personen die keine Bewachungstätigkeit ausüben, benötigen keine gesonderte Anmeldung
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Ein Unternehmer muss außerdem Mitarbeiter, die die Tätigkeit aufgeben, spätestens bis zum 31. März des Folgejahres bei der zuständigen Behörde abmelden
Dienstkleidung🔗
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Es ist verboten, Kleidung zu tragen, die der Dienstkleidung von Streitkräften und Behörden ähnlich sieht.
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Bei der Bewachung eines Gebäudes oder eines umzäunten Geländes muss die Dienstkleidung getragen werden.
Anzeigepflicht nach Waffengebrauch🔗
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Der Dienstwaffengebrauch muss unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle und dem Gewerbetreibenden angezeigt werden.
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Im nächsten Schritt muss der Unternehmer dies unverzüglich der für den Vollzug des § 34a der Gewerbeordnung zuständigen Behörde anzeigen
BewachV § 22 Ordnungswidrigkeiten🔗
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Ordnungswidrig handelt, wer unter anderem:
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Unzulässigerweise eine Person beschäftigt.
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Den Wachdienst nicht entsprechend den Vorschriften regelt.
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Eine verpflichtende Personenerklärung nicht oder falsch ausstellt.
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Den vorgeschriebenen Ausweis nicht, falsch oder zu spät ausstellt.
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Den Ausweis nicht mitführt oder bei Kontrolle nicht vorzeigt.
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Das vorgeschriebene Namensschild nicht oder nicht korrekt trägt.
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Die Rückgabe von Waffen oder Munition nicht sicherstellt.
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Eine erforderliche Anzeige über Waffengebrauch nicht oder falsch erstattet.
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Vorgeschriebene Aufzeichnungen nicht, falsch oder nicht fristgerecht anfertigt.
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Aufzeichnungen oder Belege nicht oder nicht lange genug aufbewahrt.
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Handlungen, wie zuvor beschrieben, im Reisegewerbe und im Messe-, Ausstellungs- oder Marktgewerbe können ebenfalls ordnungswidrig sein.
BewachV - § 5 Zuständige Stelle🔗
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Unterrichtung kann bei jeder Industrie- und Handelskammer erfolgen.
Voraussetzungen für die Erlaubnis für ein Bewachungsgewerbe🔗
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Finanzieller Mittelnachweis
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Haftpflichtversicherung
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IHK Sachkundeprüfung
Grundlagen zur Gewerbeausübung🔗
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Grundgesetz Bsp:
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Artikel 12 (Freie Berufswahl)
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Artikel 14 (Eigentum)
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Gewerbeordnung
Türsteher Schlupfloch🔗
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Die Voraussetzung einer Sachkundeprüfung gilt nur für Türsteher, die von einer Wachfirma gestellt werden
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Wird hingegen ein Türsteher direkt von einer Diskothek angestellt, so muss er keine der Voraussetzungen erfüllen, die der Gesetzgeber für die Kollegen von einer Wachfirma vorsieht (wie die Zuverlässigkeitsprüfung und die Sachkundeprüfung)
Im § 34a der Gewerbeordnung heißt es:
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Da hier nicht das Eigentum fremder Personen bewacht wird, fällt diese Tätigkeit unter keine gesetzliche Regelung. (Es könnte also beispielsweise auch die Putzfrau, die im Betrieb arbeitet, an die Tür gestellt werden.)
Nachschau🔗
Die zuständige Behörde kann während der Geschäftszeit jederzeit Grundstücke und Betriebsräume betreten und sich die geschäftlichen Unterlagen vorlegen lassen.
Dienstausweis🔗
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Muss allen Sicherheitsmitarbeitern ausgehändigt werden
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Muss enthalten:
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Familienname und Vornamen der Wachperson
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Namen und Anschrift des Gewerbetreibenden
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Bezeichnung und Anschrift des Gewerbebetriebs, sofern diese abweichen von Namen oder Anschrift des Gewerbetreibenden nach Nummer 2
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Unterschriften der Wachperson sowie des Gewerbetreibenden, seines Vertreters oder seines Bevollmächtigten
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Bewacher-ID der Wachperson und des Bewachungsunternehmens
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§ 20 Behandlung der Waffen und Anzeigepflicht nach Waffengebrauch 🔗
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Gewerbetreibende sind für die sichere Aufbewahrung und ordnungsgemäße Rückgabe der Waffen und Munition verantwortlich.
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Waffengebrauch im Dienst muss unverzüglich den zuständigen Behörden gemeldet werden.
Buchführung und Aufbewahrung nach § 21 BewachV🔗
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Bewachungsvertrag: Information zum Auftraggeber (Name und Anschrift), Details zur Dienstleistung und Vertragsabschlussdatum.
- Mitarbeiterinformationen: Name, Anschrift, Geburtsdatum und Einstellungsdatum.
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Aufzeichnung über die Verpflichtung des Sicherheitspersonals, ein Namensschild oder eine Kennnummer zu tragen.
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Dokumentation der Ausgabe und Rücknahme von Waffen und Munition.
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Aufbewahrung des Versicherungsvertrags.
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Verpflichtungserklärung des Sicherheitspersonals muss aufbewahrt werden.
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Nachweise zur Zuverlässigkeit des Personals und Dokumentationen zu Ausbildungen oder Qualifikationsprüfungen.
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Anmeldung der Mitarbeiter bei der zuständigen Behörde (Ordnungsamt).
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Dienstanweisung und Empfangsbestätigung der selben.
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Beispiel eines Dienstausweises und Verzeichnis der existierenden Dienstausweise.
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Anmeldung und Genehmigung für das Tragen von Dienstwaffen (vom Ordnungsamt).
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Bestätigung der Meldung des Gebrauchs einer Dienstwaffe.
Anzeigepflicht gemäß §14 GewO🔗
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Unternehmensgründung muss unverzüglich angezeigt werden.
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Änderungen des Betriebsstandorts müssen gemeldet werden.
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Änderungen des Geschäftszwecks (z.B. von einer Näherei zu einem Sicherheitsunternehmen) müssen angezeigt werden.
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Schließung des Gewerbes oder Beendigung der Geschäftstätigkeit muss gemeldet werden.
Dieser Paragraph stellt sicher, dass die zuständige Behörde jederzeit informiert ist, welche Unternehmen in ihrem Zuständigkeitsbereich tätig sind, damit sie effektiv überwacht und kontrolliert werden können.
Verstöße gegen die Anzeigepflicht sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbußen geahndet werden.
Auskunft und Nachschau §29 GewO🔗
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Der Unternehmer muss Auskunft über relevante Angaben für die Überwachung des Geschäftsbetriebes geben
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Er muss die Prüfung und Besichtigung der geschäftlichen Unterlagen erlauben
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Dazu darf die zuständige Behörde die Geschäftsräume des Betroffenen während der üblichen Geschäftszeit betreten.
§ 34a Bewachungsgewerbe🔗
Ausschnitt:
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Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.[...]
Tätigkeiten für die eine Sachkundeprüfung erforderlich ist🔗
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Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum und in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr: Diese umfassen das Umhergehen oder -fahren in größeren Räumen oder Bereichen zur Bewachung. Zu den entsprechenden Hausrechtsbereichen zählen u.a. Empfangshallen von öffentlichen Gebäuden, Schulgebäude, Krankenhäuser, Universitäten, Kongresshallen, Gerichte, Sportanlagen und Einkaufszentren.
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Schutz vor Ladendieben: Die Arbeit als Kaufhausdetektiv fällt hierunter, jedoch nicht die Tätigkeit von Angestellten, die im Auftrag ihres Arbeitgebers handeln.
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Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken: Dazu gehören Diskotheken, die durch Musikanlagen, Tanzflächen, das Auftreten eines DJs und eine überdurchschnittliche Musikbeschallung gekennzeichnet sind. Nicht dazu zählen Veranstaltungen ohne Diskothekencharakter wie Tanztees oder Bälle.
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Bewachung von Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion: Hierbei geht es um Personen, die für die Organisation und Anweisung der Bewachung verantwortlich sind.
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Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion: Dies bezieht sich auf Ereignisse mit mehr als 5.000 Besuchern, bei denen besondere Qualifikationen für den Wachschutz erforderlich sind.
Befugnis🔗
Die zuständige Gewerbebehörde kann gemäß Gewerbeordnung (GewO) dem Gewerbetreibenden die Beschäftigung von Bewachungspersonal wegen Unzuverlässigkeit untersagen.
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Alle anderen Behörden wie z.B. die Polizei oder die Staatsanwaltschaft, haben diesbezüglich keine Befugnisse.

